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Das Traumhaus gefunden, der Preis ausgehandelt, ein Schriftstück unterschrieben — und dann kommt die Finanzierung nicht zustande oder ein besseres Objekt taucht auf. Wer jetzt wissen will, ob er an eine Vereinbarung gebunden ist, stellt fest: Die Antwort hängt davon ab, ob der sogenannte Vorvertrag notariell beurkundet wurde oder nicht.

Der Kaufvertrag ist unterschrieben, der Übergabetermin steht — doch der vereinbarte Kaufpreis bleibt aus. Für Verkäufer stellt sich dann die entscheidende Frage: Ab wann darf ich rechtlich handeln, und welche Schritte muss ich einhalten, damit ein Rücktritt überhaupt wirksam ist?
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